Begleiteter Umgang

   

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen auch nach einer Trennung und/oder Scheidung der Eltern.

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, ob und wie der Kontakt zwischen dem Kind und dem auswärts lebenden Elternteil geregelt werden soll, bietet der DKSB eine Begleitung des Kindes durch eine neutrale Person an einen vereinbarten Ort an.
Seit 1992 sind wir anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Dieses Angebot ist für die Eltern kostenlos.

Weitere Informationen:
www.trennungskind.de
 

Termin & Ort: nach Vereinbarung
(Geschäftsstelle